3. Säule Schweiz
Alles uber: 3. Säule Schweiz. Das Drei-Säulen-System in der Schweiz ist die auf drei Säulen beruhende Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung – mit unterschiedlicher Finanzierung als tragenden Pfeilern der Vorsorge. Dieser Artikel über das Drei-Säulen-System stellt sämtliche Elemente (obligatorische und freiwillige) der sozialen und privaten Vorsorge und deren Zusammenspiel dar. Dies wurde so 1972 in der Bundesverfassung (BV) nach einer Abstimmung festgelegt; die Vorlage trägt wesentlich die Handschrift des damaligen Bundesrats Hans-Peter Tschudi. Sie trat per 1. Januar 1985 schliesslich in Kraft. Gegenübergestellt worden war ihr bei der Abstimmung von 1972 eine 1969 lancierte Volksinitiative der Partei der Arbeit, die ein einheitliches Rentenkassensystem vorsah, jedoch stimmte diesem Vorstoss nur 15,6 % des Stimmvolks zu.